Tauglichkeitsuntersuchungen

Sehtest für den Führerschein

Wer den Führerschein erhalten möchte, der muss nachweisen können, dass sein Sehvermögen ausreicht, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Daher ist für den Erwerb des Führerscheins jeder Klasse vom Gesetzgeber ein Sehtest vorgeschrieben, ohne dessen Nachweis kein Führerschein ausgestellt wird. Nach bestandenem Test bekommen Sie von uns zur Vorlage eine schriftliche Bestätigung, dass Sie den erforderlichen Sehtest durchgeführt haben. So steht dem Führerschein nichts mehr im Wege.

Führerscheingutachten

Für bestimmte Führerscheinklassen muss zum Nachweis der uneingeschränkten Sehfähigkeit ein augenärztliches Gutachten erstellt und dem entsprechenden Amt vorgelegt werden. Hierfür prüfen wir unter anderem die Sehschärfe, das Dämmerungssehen, die Blendempfindlichkeit und das räumliche Sehen.

Diese Tauglichkeitsuntersuchungen werden meist von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen als Wahlleistung abgerechnet und vom Patienten selbst bezahlt werden.